Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 94.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6497
BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 94.98 (https://dejure.org/1998,6497)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 B 94.98 (https://dejure.org/1998,6497)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 B 94.98 (https://dejure.org/1998,6497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Berufsrecht der Ärzte - Bemessung der Mitgliedsbeiträge an eine Zahnärztekammer nach dem Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 94.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt betont, bei der Bemessung des Beitrags könne die Höhe des Einkommens eines unter mehreren zulässigen Differenzierungskriterien sein (vgl. Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 33.89 - BVerwGE 92, 24 = Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 94.98
    Die fehlerhafte Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtssatzes auf den Einzelfall erfüllt jedoch nicht die Merkmale einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 87.05

    Bestimmung des für die Beitragsbemessung maßgebenden Nutzens der Kammertätigkeit

    Vielmehr sind die Grundsätze der Beitragserhebung, soweit sie sich verallgemeinern lassen, bereits in zahlreichen Entscheidungen und namentlich in dem von dem Kläger angeführten Beschluss vom 3. Mai 1995 und in dem weiteren Beschluss vom 30. September 1998 BVerwG 1 B 94.98 (GewArch 1999, 23) dargestellt.
  • BVerwG, 26.01.2006 - 6 B 88.05

    Zulässigkeitvoraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Vielmehr sind die Grundsätze der Beitragserhebung, soweit sie sich verallgemeinern lassen, bereits in zahlreichen Entscheidungen und namentlich in dem von der Klägerin angeführten Beschluss vom 3. Mai 1995 und in dem weiteren Beschluss vom 30. September 1998 BVerwG 1 B 94.98 (GewArch 1999, 23) dargestellt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2005 - 3 LB 14/04

    Beitrag, Gleichheitssatz, Psychotherapeutenkammer

    Dies bedeutet, dass eine Beitragsordnung je nach den Verhältnissen an die Höhe des Einkommens anknüpfen darf, aber nicht anknüpfen muss (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1998 - 1 ? 94/98 -, GewArch 1999, 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - 5 A 1264/06

    Vom Berufsstand losgelöste Beitragsbemessung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Nr. 23, S. 65; Beschluss vom 30. September 1998 - BVerwG 1 B 94.98 - juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. November 1989 - 5 A 865/88 - und 26. August 1993 - 25 A 522/93 -.
  • VG Oldenburg, 17.09.2002 - 12 A 2622/00

    Beitragsbemessung; Beitragserlass; Beitragsermäßigung; Beitragsmaßstab;

    Ebenso ist festzustellen, dass ein wesentlich vorteilsbezogener Maßstab, der sich in einkommensabhängigen Beitragsstufen niederschlägt, lediglich ein unter dem Aspekt des Äquivalenzprinzips zulässiger Beitragsmaßstab in der Beitragsordnung einer berufständischen Kammer sein kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15. Juni 1998, a.a.O. und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 94.98 -, GewArch 1999, 23 f.; ebenso BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 C 33.89 -, BVerwGE 92, 24 ff. und Urteil vom 25. November 1971 - 1 C 48.65 -, BVerwGE 39, 100, 106; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 8 L 4694/99 -, Nds. VBl.
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 170/05

    Altersteilzeit; Arzt; Beitrag; Einkommen; Einkünfte; Ermäßigung; Kammerbeitrag;

    Denn die Beitragsordnung lässt erkennen, dass sowohl die in § 2 BO enthaltenen Regelungen als auch die Sonderbeitragsgruppen des § 3 BO nahezu ausschließlich an das ärztliche Einkommen anknüpfen, was bei typisierender Betrachtung zu einer dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz genügenden Entsprechung zwischen Beitragshöhe und dem sich aus der Mitgliedschaft in der Kammer ergebenden Vorteil führt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 30.09.1998 - 1 B 94.98, GewArch 1999, 23 und vom 25.07.1989 - 1 B 109/89, GewArch 1989, 328).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht